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Mein Kommentar zum Nominierungsdesaster!

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Mein Kommentar zum Nominierungsdesaster!
Als ich gestern die Pressemitteilung der DTU zum aktualisierten Vorschlag für die Rio-Nominierung las, war meine ganz spontane erste Reaktion: jetzt wird lediglich Anne Haug, die als einzige Athletin die Nominierungskriterien erfüllt hatte, in Rio die deutschen Farben vertreten. Dass es dann heute tatsächlich auch so gekommen ist, überrascht mich nicht wirklich, insbesondere vor dem Hintergrund der erfolgreichen Klage der DTU-Kaderathletin Rebecca Robisch vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS). Das Urteil der DIS hatte zur Folge, dass die DTU nicht nur Robisch nachträglich auf die Liste der vorgeschlagenen Athletinnen setzen musste, sondern dabei auch Hanna Philippin berücksichtigte. Nachdem nun lediglich Anne Haug nach Rio darf, überschlagen sich in den sozialen Netzen die Ereignisse. Interessanterweise aber mit umgekehrten Vorzeichen. Nach dem erneut schwachen Abschneiden der Triathleten beim letzten Qualifikationsrennen in Yokohama wurde „vom Netz“ häufig ein hartes Durchgreifen gefordert, von Olympiatourismus war sogar die Rede. Zwei Monate später ist es genau anders herum. Stimmen, die die Entscheidung des DOSB befürworten sind in der Unterzahl. In vielen Kommentaren wird die Inkompetenz der Funktionäre angeprangert. Aber ganz so einfach ist das dann doch nicht! Alle Sportler und Funktionäre müssen jetzt mit dieser Entscheidung leben, so hart diese auch erscheinen mag. Letztendlich hat sich der DOSB an die mit der DTU vereinbarte Zielvereinbarung vom 21.02.2013 und den aktualisierten sportartspezifischen Nominierungskriterien vom 26.01.2016 gehalten und setzt damit ein mehr als deutliches Zeichen. Unabhängig davon, dass bei den bisherigen Olympischen Spielen – aus welchen Gründen auch immer – zum Teil andere Kriterien zum Tragen kamen, ist allen für Olympia infrage kommenden Athleten und interessierten Beobachtern der hohe Anspruch von DTU und DOSB seit über drei Jahren bekannt! Insofern darf sich auch niemand darüber beschweren, dass der DOSB sich nun daran gehalten hat. Sowohl auf Seiten der Athleten als auch bei der Fangemeinde. Schließlich waren alle zitierten Dokumente auf den entsprechenden Webseiten öffentlich zugänglich. Deutliches Zeichen Der DOSB verzichtet auf die Entsendung von vier Sportlern, die sich in den letzten Jahren für den deutschen Triathlonsport aufgeopfert haben, viele Strapazen und Entbehrungen auf sich genommen haben. Die Verantwortlichen in der Otto-Fleck-Schneise müssen sich in diesem Zusammenhang aber auch die Frage gefallen lassen, welche Auswirkung die Nichtausnutzung der vier Startplätze mittel- und langfristig auf den deutschen Triathlonsport haben mag. Wenn die Messlatte für die Teilnahme am Triathlon bei den Olympischen Spielen so hoch liegt, entscheiden sich in Zukunft überhaupt noch genügend Kinder und Jugendliche für unseren geliebten Sport, oder wandern sie gleich zu anderen Populärsportarten ab? Und wie steht es um realistische Zielvorgaben in den Sportarten, bei denen deutsche Sportler im internationalen Vergleich nicht den Hauch einer Chance haben, überhaupt in den Top 10 zu landen oder die Vorrundenkämpfe zu überstehen? Unter Umständen könnte die derzeit sehr vielversprechende Nachwuchsarbeit – auch im Hinblick auf Tokio 2020 – mit einem Mal vor einem Scherbenhaufen stehen. Auf der anderen Seite darf eine Olympiateilnahme auch nicht einfach verschenkt werden. Sie sollte bedacht und mit Fingerspitzengefühl getroffen werden. Und das hat das DTU-Präsidium mit seinem Nominierungsvorschlag vom 19. Juni auch versucht, indem es bei den Damen mit Laura Lindemann und Anja Knapp zwei Athletinnen aus teamtaktischen Gründen dem DOSB vorgeschlagen hatte. Und auch bei den Herren erhofften sich die Verantwortlichen mit Steffen Justus und Gregor Buchholz für Rio ein passables Ergebnis. Der DOSB hat mit der alleinigen Nominierung von Anne Haug – aus meiner ganz persönlichen Sichtweise und vor dem Hintergrund des DIS-Urteils – die einzig mögliche Entscheidung getroffen, ansonsten wäre das Tor vor zukünftigen Klagen bis hin zum Internationalen Sportgerichtshof (CAS) sperrangelweit offen gewesen, von einem Präzedenzfall für weitere Athleten in anderen Sportarten ganz zu schweigen! Aber hätte, wäre, wenn … in den kommenden Wochen gibt es auf Seiten des DOSB, der DTU und bei den Athleten sicherlich einiges aufzuarbeiten und zu hinterfragen, denn nach Olympia ist vor Olympia, und die ersten Zielvereinbarungen für Tokyo 2020 werden sicherlich Anfang 2017 abgeschlossen. Hintergrund Zielvereinbarung zwischen DTU und DOSB Ein Blick in die auf der Homepage des DOSB öffentlich zugängliche Zielvereinbarung vom 21.02.2013 zwischen DTU und DOSB bringt Licht ins Dunkel. Neben sechs Startplätzen (drei Damen und drei Herren) liegt die Erwartungshaltung bei zwei Top-8-Platzierungen inklusiver einer Medaille! Die im weiteren Verlauf beschriebenen Entwicklungs- und Organisationsziele beziehen sich schwerpunktmäßig auf das Stützpunktkonzept und die leistungssportliche Betreuung durch qualifiziertes Personal. Außerdem zogen die Verantwortlichen aus den verpassten Möglichkeiten im Londoner-Damenrennen eine erste Lehre und dokumentierten ein weiteres Ziel: Entwicklung und Implementierung des Teamgedankens und von Teamtaktiken! Und genau diese Zielsetzung spiegelt sich auch in den am 26.01.2016 aktualisierten sportartspezifischen Nominierungskriterien wider: Vorrangig gilt weiterhin der Vorbehalt, dass das DTU-Präsidium jeweils einen Sportler und eine Sportlerin aus teamtaktischen Gründen zur Nominierung vorschlagen kann. Hintergründe zur DIS-Klage von Rebecca Robisch (Saarbrücker Zeitung) Text: Klaus Arendt Foto: Klaus Arendt

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